Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind auf alle unseren Verkaufsvertragen anwendbar. Diese Bedingungen bilden ein Ganzes mit unseren Angeboten und Verkaufs Bestätigungen. Nur sie sind anwendbar, mit Ausschluss aller in der Preisanfrage Oder im Auftrag des Kaufers erwähnten Bedingungen. Im Streitfalle über diesen Punkt ist der Kaufer verpflichtet den Verkaufer innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Verkaufs Bestätigung davon in Kenntnis zu setzen, wenn nicht wird vorausgesetzt, er sei mit diesen Bedingungen einverstanden. Abweichende Bedingungen sind nur gültig nach schriftlicher und ausdrücklichen Annahme unseretwegen.
1.1 Falls wir bei der Erteilung eines verbindlichen Angebots eine Frist fur die Annahme festgestellt haben, so wird vorausgesetzt, dieser Vertrag sei entstanden, wenn die Annahme durch den Kaufer von alle unseren Bedingungen bei uns eintrifft vor Ablauf der Frist. In Ermangelung von Aufgabe einer Frist werden unsere Angebote unverbindlich erteilt.
1.2 Unsere Vertreter Oder Agenten können die Firma nicht verbinden.
2.1 Die Lieferfrist wird vorbehaltlich unvorgesehener Umstande mit einer angemessenen Annaherung erteilt. Vorbehaltlich sonstiger Vereinbarung, sind die bestatigten Lieferfristen nicht absolut bindend. Der Kaufer kann sich denn auch nicht auf das Überschreiten der Lieferfristen berufen, urn Schadenersatz zu erheben oder um den Auftrag ganz oder teilweise zu annullieren. In diesem Fall darf er nur eine angemessene Frist fur die Guterlieferung bestimmen.
2.2 Beförderung der Guter geschieht auf Rechnung und Gefahr des Kaufers, sogar im Falle von Lieferung frei Haus.
2.3 Alle Gefahren werden vom Kaufer ubernommen nach Angabe der Guter an den Kaufer oder den Spediteur, aber jedenfalls beim Verlassen unseres Werks, im Falle des Verzugs bei Abholung oder Versand der Guter durch einen Umstand, wofur wir nicht verantwortlich sind, wird die Gefahr im Augenblick da sie zur Verfugung des Kaufers sind ubergetragen. Die Guter werden nicht vom Verkaufer versichert.
3.1 Alle Reklamationen sollen anstandig begrundet und direkt an unsere Firma adressiert werden. Bei Strafe von Unzulassigkeit sollen sie innerhalb von 8 Tagen nach Gutereingang bei uns eintreffen, in Bezug auf Reklamationen die beziehungsweise die Guter oder die Fakturation angehen.
3.2 Das Erheben einer Reklamation, aus welchem Grund es sei, sogar wenn es innerhalb der vorgeschriebenen Frist geschieht, berechtigt der Kaufer keineswegs zur Stundung des normalen Falligkeitstags.
3.3 Rucksendung von Gutern wird nur angenommen vorbehaltlich unseres vorangehenden und schriftlichen Einverstandnisses und soil jedenfalls frachtfrei vorgenommen werden.
4.1 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Bestimmung sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Waregem.
4.2 Bei irgendwelcher Anderung in der Lage des Kaufers haben wir das Recht, den Kauf ruckgangig zu machen oder Gewahrleistungen zu fordern. Die Nichtzahlung einer Rechnung berechtigt uns, die lau- fenden Verkaufsvertrage fur die restlichen Lieferungen zu kundigen ohne jede Formalitat und vorbehaltlich unserer Klage auf Schadenersatz. AuBerdem werden bei Nichtzahlung einer Rechnung oder irgendwelcher geschuldeten Summe auch alle anderen noch nicht verfallenen Schulden fallig.
4.3 Das Ziehen und/oder Annehmen von Wechseln oder sonstigen handelsfahigen Wertpapieren bewirkt weder Novation noch Abweichung der Verkaufsbedingungen.
4.4 Mangels Zahlung der Rechnung am Falligkeitstag, werden von Rechts wegen, d.h. ohne Inverzugsetzung, ab Falligkeit, entsprechend dem Gesetz vom 2. August 2002 i.B.a. die Bekampfung des Zahlungs- verzugs im Geschaftsverkehr, Vertragszinsen fallig werden in Hohe vom Referenzzinssatz, erhoht um 7 Prozentpunkte, und abgerundet auf den hoheren halben Prozentpunkt. Wird eine Schuld am Falligkeitstag ohne ernsthaften Grund nicht oder nur teilweise bezahlt, so wird nach vergeblicher Inverzugsetzung das Schuldsaldo um 12 % erhoht, mit einem Mindestbedrag von € 123,95 und einem Hochstbetrag von € 2.500,00, sogar bei Gewahrung von Respekttagen.
4.5 Wenn der Kaufer unterlasst, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen, kann der Verkauf von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung gekundigt werden, unbeschadet unseres Rechts, Schadenersatzanspruche und Zinsanspruche geltend zu machen. Die darauf hingehende Willenserklarung per Einschreiben durch den Verkaufer wird hierzu genugen.
Fur alle Streitigkeiten i.B.a. die gegenwartige Rechnung oder den zugrundeliegenden Vertrag sind die Gerichte der Gerichtsbarkeit Kortrijk allein zuständig.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollstandigen Tilgung aller uns aus der Geschaftsverbindung zustehen- den und noch zu entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Wir gestatten unseren Kunden widerruflich die WeiterverauBerung im gewohnlichen Geschaftsgang. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der WeiterverauBerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Bei Verarbeitung umfasst der Eigentumsvorbehalt auch die neue Sache. Ubersteigt der Wert der fur uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.